Zweck
Wahrung und Förderung der verfassungsmässigen und persönlichen Unabhängigkeit des Richterstandes;
Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtspflege;
Austausch beruflicher Erfahrungen und Pflege freundschaftlicher Beziehungen unter den Richterinnen und Richtern;
Einsatz für den Rechtsstaat.
Die Vereinigung ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Die 1969 gegründete SVR ist Mitglied der Internationalen Richtervereinigung (UIM) mit Sitz in Rom, welcher über 50 nationale
Richtervereinigungen aus allen fünf Kontinenten angeschlossen sind, sowie der Europäischen Richtervereinigung (AEM).
Mitglieder
Mitglied der Vereinigung können Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden, und zwar
sowohl während ihrer aktiven Berufstätigkeit als auch im Ruhestand. Die SVR zählt rund 600 Mitglieder.
Tätigkeit
Die SVR
setzt sich für die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder ein;
führt den Tag der Richterinnen und Richter durch, welcher sich an die Angehörigen der Judikative (Richterinnen und
Richter, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber) und an die an der Judikative interessierten (bspsw. Angehörige
von Wahl- und Aufsichtsinstanzen) richtet;
beteiligt sich an den Vernehmlassungen des Bundes;
unterhält berufsspezifische Arbeitsgruppen;
ist im Zentralkomitee und in den Spezialkommissionen der UIM vertreten.
Die Vereinigung hat zum Zweck:
SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
DER RICHTERINNEN UND RICHTER